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Charge@BW eingestellt: Was für deine Wallbox-Förderung in Baden-Württemberg jetzt noch gilt

Charge@BW eingestellt: Was für deine Wallbox-Förderung in Baden-Württemberg jetzt noch gilt

Stand: 18.09.2026

Wer gerade nach „Charge@BW eingestellt“ sucht, bekommt fast überall eine zu einfache Antwort. Das Programm ist nicht verschwunden. Es fördert nur nicht mehr das, wofür die meisten es überhaupt kannten: die Wallbox zu Hause und die vorbereitende Elektroinstallation in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Im Februar 2026 war der Topf leer, im Juni ging das Programm wieder auf. Dabei ist die private Seite rausgeflogen.

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Charge@BW: was das Programm ursprünglich förderte

Charge@BW lief über die L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg: 40 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf €2.500 pro Ladepunkt, ab einem Mindestinvestitionsvolumen von €5.500 (laut L-Bank, Stand: 09/2026).

Für Privatleute zählte vor allem der WEG-Teil. Eine Eigentümergemeinschaft konnte die Elektro-Grundinstallation in der Tiefgarage fördern lassen, bevor die erste Wallbox hing. Genau dieser Teil fehlt jetzt.

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Der Status heute: offen, aber nicht mehr für dich

Am 11. Februar 2026 wurde die Antragstellung vorläufig eingestellt, weil die eingegangenen Anträge das verfügbare Fördervolumen bereits ausgeschöpft hatten (hummel-energize.de).

Vier Monate später ging es weiter, nur in anderem Zuschnitt. Laut L-Bank ist Charge@BW seit dem 17. Juni 2026 wieder geöffnet. Anträge laufen bis zum 31. Dezember 2026. Förderfähig ist ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg führt vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften seit der Wiedereröffnung als nicht mehr förderfähig. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Vereine, Genossenschaften. Privatpersonen nicht.

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Offene Anträge: keine Zusage, keine Absage

Das schreibe ich lieber offen hin, als eine beruhigende Zahl zu erfinden: Weder die L-Bank noch das Ministerium veröffentlichen eine Aussage dazu, was mit Anträgen passiert, die im Februar im Stopp hingen. Keine Bestandsschutz-Zusage, keine Absage.

Für einen bewilligten Zuschuss gilt der normale Ablauf mit Verwendungsnachweis nach der Installation. Deinen Stand klärst du mit der Antragsnummer direkt bei der L-Bank.

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Diese Alternativen gibt es in Baden-Württemberg noch

Weil die private Förderung über Charge@BW wegfällt, bleiben für die Wallbox-Förderung in Baden-Württemberg drei Wege übrig, die auch nach dem Stopp für Privatpersonen noch etwas bringen:

Laden im Mehrparteienhaus

Die eigentliche Alternative, wenn du im Mehrfamilienhaus wohnst. Das Bundesprogramm läuft seit dem 15. April 2026 mit 500 Millionen Euro Fördervolumen.

Förderung Betrag pro Stellplatz
Vorverkabelung €1.300
Wallbox bis 22 kW €1.500
Bidirektionaler Ladepunkt €2.000

Antragsberechtigt sind WEG, private Vermieter und Wohnungsunternehmen, ab mindestens sechs elektrifizierten Stellplätzen. Frist für WEG und private Eigentümer: 10. November 2026. Für große Wohnungsunternehmen: 15. Oktober 2026. Vergeben wird nach Eingang, der Topf kann vor der Frist leer sein (ema-energiewelt.de). Alle Details dazu, samt Fristen und Beträgen, haben wir hier aufbereitet: alle Fristen und Beträge im Bundesprogramm.

Reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG

Kein Zuschuss, aber bares Geld pro Jahr. Wer seine Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, bekommt seit dem 1. Januar 2024 ein reduziertes Netzentgelt. Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung bei lokaler Netzbelastung kurz auf mindestens 4,2 kW drosseln. Je nach Netzbetreiber sind das rund €110 bis €190 im Jahr (ska-elektrotechnik.de). Wie die Drosselung technisch abläuft, erklären wir im Detail: was das Netzdimmen für deine Wallbox bedeutet.

Fürs Einfamilienhaus bleibt wenig

Eine bundesweite Kaufförderung für die private Wallbox gibt es derzeit nicht: Die frühere KfW-Förderung für Wallboxen, die Programme 440 und 442, ist ausgelaufen (wirkaufendeinethg.de, 26.08.2026). Ob und wann die KfW-Förderung zurückkommt, ordnen wir hier ein: ob und wann die KfW-Förderung zurückkommt. EnBW und einige Stadtwerke fahren zwar eigene Bonusaktionen, belastbare aktuelle Summen nennt dazu niemand, deshalb steht hier auch keine.

Unabhängig von jedem Programm verkaufst du als Halter eines E-Autos jedes Jahr die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Kein Zuschuss zur Hardware, sondern ein wiederkehrender Erlös: THG-Anbieter im Vergleich.

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Was jetzt zu tun ist

Zur Miete oder in einer WEG? Dann ist das Mehrparteienhaus-Programm der einzige große Topf, und der November kommt schneller, als eine Eigentümerversammlung normalerweise Beschlüsse fasst. Im Einfamilienhaus kalkulierst du ohne Zuschuss, nimmst das reduzierte Netzentgelt und die THG-Quote mit und rechnest Hardware plus Montage sauber durch, zum Beispiel mit dem Wallbox-Vergleich nach Leistungsklasse.

Mich stört an Charge@BW dabei weniger, dass die private Förderung wegfällt, als der Umstand, dass das Programm unter demselben Namen weiterläuft und man erst im Kleingedruckten merkt, dass man selbst nicht mehr gemeint ist.


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Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Privatperson noch einen Charge@BW-Antrag stellen?

Nein. Seit der Wiedereröffnung am 17. Juni 2026 sind nur Unternehmen, Kommunen, Vereine und ähnliche Einrichtungen antragsberechtigt, und gefördert wird ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Die private Wallbox fällt nicht mehr darunter.

Wie hoch war die Charge@BW-Förderung?

40 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf €2.500 pro Ladepunkt, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von €5.500. Ausgezahlt wurde als nicht rückzahlbarer Zuschuss über die L-Bank.

Was passiert mit meinem bereits bewilligten Antrag?

Dazu gibt es keine öffentliche Aussage, weder Zusage noch Absage. Der normale Ablauf mit Antragsnummer und Verwendungsnachweis bei der L-Bank gilt unverändert. Details dazu findest du oben im Abschnitt „Offene Anträge“.

Gibt es noch Förderung für Wallboxen in der WEG-Tiefgarage?

Ja, über das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“. Je Stellplatz sind €1.300 für die Vorverkabelung, €1.500 für eine Wallbox bis 22 kW und €2.000 für einen bidirektionalen Ladepunkt drin. Anträge von WEG und privaten Eigentümern laufen bis zum 10. November 2026.

Quellen

  1. L-Bank l-bank.de
  2. hummel-energize.de hummel-energize.de
  3. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vm.baden-wuerttemberg.de
  4. ema-energiewelt.de ema-energiewelt.de
  5. ska-elektrotechnik.de ska-elektrotechnik.de
  6. wirkaufendeinethg.de wirkaufendeinethg.de

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