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GEIG-Novelle 2026: Neue Ladepunkt-Pflicht für Neubauten ab 2027

GEIG-Novelle 2026: Neue Ladepunkt-Pflicht für Neubauten ab 2027

Stand: 11.08.2026

Die GEIG-Novelle 2026 ist durch. Am 28. Juli 2026 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, BGBl. I Nr. 226. Damit steht fest, was die Branche seit Monaten diskutiert: Neubauten brauchen künftig mehr Ladeinfrastruktur, und die Schwelle für Wohngebäude sinkt spürbar.

Bundestag und Bundesrat hatten am 10. Juli 2026 zugestimmt, ausgefertigt wurde das Gesetz am 23. Juli (electrive.net).

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Verkündet heißt nicht: gilt sofort für dein Projekt

Hier liegt der häufigste Irrtum bei der GEIG-Novelle 2026.

Die neuen Pflichten greifen erst ab dem 1. Januar 2027. Und entscheidend ist nach übereinstimmender Darstellung der Fachpresse nicht, wann gebaut wird, sondern wann der Bauantrag eingeht. Bauantrag vor dem 1. Januar 2027? Dann gelten weiter die alten Schwellen. Bauantrag danach? Dann die neuen.

Ein Sonderfall bleibt: bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen unabhängig davon bis zum 1. Januar 2027 nachrüsten.

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Die neuen Schwellen der GEIG-Novelle 2026 auf einen Blick

Damit ändert sich die Ladeinfrastruktur Pflicht Neubau in vier Punkten deutlich:

  • Neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen: mindestens die Hälfte vorverkabelt, der Rest mit Leitungsinfrastruktur, dazu mindestens ein echter Ladepunkt. Bisher lag die Grenze bei mehr als fünf Stellplätzen (heise online). Damit gilt die Ladepunkt Pflicht Neubau jetzt für deutlich kleinere Gebäude als bisher.

  • Neue Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen: 50 % Vorverkabelung, Rest Schutzrohre, plus ein Ladepunkt je fünf Stellplätze. Die Schwelle sinkt von mehr als sechs auf mehr als fünf (Elektromobilität.NRW).

  • Bürogebäude: strenger, ein Ladepunkt je zwei Stellplätze.

  • Bestandsgebäude ohne Wohnnutzung, mehr als 20 Stellplätze: bis 1. Januar 2027 entweder ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur an der Hälfte der Plätze (m3e.group).

Bei öffentlich zugänglichen Parkflächen zählt wahlweise die installierte Ladeleistung statt der Stückzahl: 2,2 kW je Stellplatz im Neubau, 1,1 kW im Bestand.

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Vorverkabelung und Leerrohr sind nicht dasselbe

Vorverkabelung Neubau heißt: Das Kabel liegt schon am Stellplatz, und die Wallbox kommt später ohne Bauarbeiten dazu. Leitungsinfrastruktur heißt nur, ein Schutzrohr liegt, das Kabel folgt irgendwann. Die Aufteilung 50 zu 50 ist Vorgabe, keine freie Wahl.

Welche Leistung die spätere Wallbox überhaupt braucht, zeigt der Vergleich 11 kW oder 22 kW.

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Und wenn du privat baust?

Ein normales Einfamilienhaus mit ein oder zwei Stellplätzen fällt nicht darunter. Die GEIG Wallbox Pflicht beginnt erst oberhalb von drei Stellplätzen.

Spannend wird's beim kleinen Mehrfamilienhaus. Wer ab 2027 einen Bauantrag für ein Haus mit zehn Stellplätzen einreicht, muss fünf Plätze vorverkabeln, fünf mit Leerrohr versehen und einen Ladepunkt wirklich installieren. Welche Wallbox für diesen einen Pflicht-Ladepunkt infrage kommt, zeigt der große Wallbox-Vergleich 2026.

Für Bestandsgebäude gilt das nicht. Dafür läuft seit April 2026 ein eigenes Bundesprogramm, „Laden im Mehrparteienhaus", mit 500 Millionen Euro für die Nachrüstung bestehender Mehrparteienhäuser und WEGs (BMV). Zwei verschiedene Mechanismen also: GEIG ist Pflicht im Neubau, das Programm ist freiwillig und zielt auf den Bestand. Welche Zuschüsse für private Wallboxen sonst laufen, steht in unserem Überblick zur Wallbox-Förderung 2026.

Zum Bußgeld kursiert eine Zahl: laut m3e.group bis zu 10.000 €. Belegt ist sie bisher nur aus dieser einen Quelle, deshalb hier mit Vorbehalt.

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GEIG-Novelle 2026: Was du daraus mitnimmst

Geht dein Bauantrag ohnehin 2027 raus, gilt die GEIG-Novelle 2026 für dich, also plane die Vorverkabelung gleich mit ein. Kabel nachträglich durch eine fertige Tiefgarage zu ziehen bedeutet Kernbohrungen durch Stahlbeton, oft Stellplatz für Stellplatz. Das treibt die Kosten spürbar über eine mitgeplante Vorverkabelung hinaus.

Ein Punkt, der mit der GEIG-Novelle 2026 selbst nichts zu tun hat, aber für jeden E-Auto-Fahrer trotzdem relevant ist: Wer ein E-Auto fährt, holt sich jedes Jahr die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote), ohne dafür irgendetwas zu bauen. Welcher Anbieter aktuell wie viel auszahlt, steht im Vergleich.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt das GEIG auch für mein Einfamilienhaus?

Nein. Bei Wohngebäuden greifen die neuen Pflichten erst ab mehr als drei Stellplätzen. Ein übliches Einfamilienhaus mit ein oder zwei Stellplätzen bleibt außen vor.

Ab wann muss ich mich an die neuen Regeln halten?

Ab dem 1. Januar 2027. Maßgeblich ist der Fachpresse zufolge das Datum des Bauantrags, nicht der Baubeginn. Ein Bauantrag, der noch 2026 eingeht, wird nach den bisherigen Schwellen beurteilt.

Was ist der Unterschied zwischen Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur?

Bei der Vorverkabelung liegt das Kabel schon am Stellplatz, die Wallbox lässt sich später ohne Bauarbeiten anschließen. Leitungsinfrastruktur meint nur das leere Schutzrohr, das Kabel wird erst bei Bedarf eingezogen.

Betrifft die Novelle auch bestehende Gebäude?

Ja, aber nur Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Sie müssen bis zum 1. Januar 2027 nachrüsten. Für bestehende Wohngebäude gibt es aus dem GEIG keine vergleichbare Nachrüstpflicht.

Quellen

  1. Bundesgesetzblatt recht.bund.de
  2. electrive.net electrive.net
  3. heise online heise.de
  4. Elektromobilität.NRW elektromobilitaet.nrw
  5. m3e.group m3e.group
  6. BMV bmv.de

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