Laden im Mehrparteienhaus: 500 Mio. € für WEG-Wallboxen
Stand: 11.08.2026
Noch rund drei Monate. Am 10. November 2026 schließt das Antragsfenster der Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“, und wohnst du in einer Eigentümergemeinschaft oder verwaltest du eine, solltest du dir dieses Datum jetzt notieren. Das Bundesministerium für Verkehr stellt dafür 500 Millionen Euro bereit. Anträge laufen seit dem 15. April 2026 über das offizielle Förderportal.
Gleich vorweg, weil sich daran die meisten Fragen aufhängen: Das ist keine KfW-Förderung. Die früheren KfW-Zuschüsse für private Wallboxen sind ausgelaufen, wie unser Überblick zur Wallbox-Förderung 2026 zeigt. Das neue Programm läuft komplett getrennt davon, über ein eigenes Portal des Verkehrsministeriums.
Laden im Mehrparteienhaus: Wallbox-Förderung in drei Stufen
| Ausbaustufe | Förderung je Stellplatz |
|---|---|
| Nur Vorverkabelung, noch ohne Wallbox | bis zu 1.300 € |
| Vorverkabelung plus installierte Wallbox (bis 22 kW) | bis zu 1.500 € |
| Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefähigkeit | bis zu 2.000 € |
Fördersätze laut Pressemitteilung des BMV vom 15.04.2026 und der Programm-FAQ, Stand: 11.08.2026. Verkehrsminister Patrick Schnieder sagte zum Start: „Wir bringen die Elektromobilität entscheidend nach vorne und steigern ihre Nutzerfreundlichkeit.“
Die unterste Stufe ist die interessanteste für zögerliche Eigentümer: Auch wenn in deinem Haus noch niemand ein E-Auto fährt, wird die Vorverkabelung schon gefördert. Bei der Wallbox-Förderung Mehrfamilienhaus unterscheidet der Bund genau die drei oben genannten Ausbaustufen. Wer die Wallbox gleich mitplant statt nur vorzuverkabeln, findet die Modellübersicht in unserem großen Wallbox-Vergleich.
Die eigentliche Hürde: 20 Prozent und sechs Stellplätze
Für Laden im Mehrparteienhaus gelten zwei Bedingungen gleichzeitig, nicht wahlweise. Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden. Und mindestens sechs Stellplätze pro Gebäude müssen elektrifiziert werden.
Was das in Euro bedeutet, rechnet kaum ein Ratgeber vor. Also:
WEG mit 30 Stellplätzen: 20 Prozent sind sechs Stellplätze, damit genau die Mindestzahl. Mit Wallbox an allen sechs Plätzen ergibt das 9.000 €, bei bidirektionalen Ladepunkten bis zu 12.000 €.
Gebäude mit 60 Stellplätzen: Hier sind zwölf Stellplätze Pflicht. Macht 18.000 € mit Standard-Wallbox, bis zu 24.000 € bidirektional.
Beides ist eigene Rechnung auf Basis der oben genannten Fördersätze, keine Zusage des Fördergebers. Wie ecomento.de berichtet, bleiben kleine Vermieter mit weniger als sechs zu elektrifizierenden Stellplätzen dagegen komplett außen vor.
WEG-Wallbox-Förderung: Wer stellen darf, wer nicht
Bei der WEG-Wallbox-Förderung ist nicht jeder Bewohner antragsberechtigt:
WEGs, private Vermieter und kleinere Unternehmen: antragsberechtigt, Frist 10. November 2026, laufendes Verfahren bis die Mittel erschöpft sind.
Große Wohnungsunternehmen: eigener Förderaufruf im wettbewerblichen Verfahren, und die Frist liegt früher, nämlich am 15. Oktober 2026.
Erbbauberechtigte und andere mit eigentümerähnlicher Rechtsstellung: ebenfalls antragsberechtigt.
Mieterinnen und Mieter: nicht antragsberechtigt. Laut der offiziellen FAQ-Seite beantragen nur Eigentümer, WEGs und Vermieter. Mietest du, musst du die Hausverwaltung überzeugen.
Das klingt härter, als es ist. Wie der ADAC erklärt, haben Bewohner seit der WEG-Reform 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lademöglichkeit am eigenen Stellplatz. Die Gemeinschaft entscheidet über das Wie, nicht über das Ob.
Was jetzt zu tun ist
Verwaltest du eine WEG und willst die Förderung für Laden im Mehrparteienhaus nutzen, stößt du am besten zwei Dinge parallel an: die Stellplätze zählen und den Antrag vorbereiten. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat dafür einen Leitfaden für Eigentümergemeinschaften veröffentlicht. Was nach Abzug der Förderung übrig bleibt, steht in unserer Aufstellung zu den Wallbox-Kosten mit Montage.
Und während du auf Bescheid und Elektriker wartest: Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) läuft unabhängig von diesem Programm. Die holst du dir für dein E-Auto jedes Jahr neu, ohne Novemberfrist und ohne WEG-Beschluss. Welcher Anbieter aktuell wie viel zahlt, steht im THG-Quote-Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Ist das die neue KfW-Förderung?
Nein. Anders als bei einer klassischen KfW-Förderung Wallbox Mehrfamilienhaus zahlt hier nicht die KfW-Bank, sondern das Bundesverkehrsministerium; die Anträge bearbeitet PricewaterhouseCoopers als Projektträger. Mit der KfW-Bank hat das Programm nichts zu tun, und die früheren KfW-Zuschüsse für Wallboxen sind ausgelaufen.
Bis wann muss der Antrag raus?
Für WEGs, private Vermieter und kleinere Unternehmen bis zum 10. November 2026. Große Wohnungsunternehmen haben nur bis zum 15. Oktober 2026 Zeit, ihr Förderaufruf läuft im wettbewerblichen Verfahren. Früher leer werden kann der Fördertopf trotzdem.
Brauche ich vorher einen WEG-Beschluss?
Nein, und das überrascht viele Verwalter. Die Programm-FAQ ist hier eindeutig: Der Beschluss muss erst nach der Bewilligung nachgereicht werden, innerhalb von sechs Monaten. Eine WEG sichert sich die Mittel also, bevor der zähe Abstimmungsprozess überhaupt startet.
Mein Haus hat weniger als sechs Stellplätze. Und jetzt?
Dann fällst du raus. Die Mindestzahl von sechs elektrifizierten Stellplätzen gilt unabhängig von der Gebäudegröße, und daran ändert auch die 20-Prozent-Regel nichts. Genau das kritisiert auch ecomento.de: Kleine Vermieter mit weniger als sechs Stellplätzen bleiben komplett außen vor.
Kann ich zusätzlich eine Landesförderung mitnehmen?
Vielleicht. Einige Bundesländer haben eigene Programme, manche davon pausieren gerade, und die Kombinierbarkeit ist je Programm unterschiedlich geregelt. Kläre das vor Maßnahmenbeginn mit der zuständigen Stelle in deinem Bundesland.