Wallbox Datenschutz: Was deine Ladestation wirklich sendet
Stand: 28.09.2026
Note 5,0, „mangelhaft“. So bewertete der ADAC im Test vom 11.12.2025 die DaheimLader Business, und zwar nicht wegen schlechter Ladetechnik. Laut ADAC ließen sich per Bluetooth Admin-Passwörter auslesen und die WLAN-Zugangsdaten der Kunden abgreifen. Wer das Thema Wallbox Datenschutz bis dahin für Paranoia gehalten hat, bekam damit einen ziemlich konkreten Anlass zum Nachdenken.
Der Hersteller erzählt die Geschichte deutlich kleiner. In seiner Stellungnahme zum ADAC-Test aus dem Jahr 2025 spricht DaheimLaden von einer Firmware-Variante, bei der die Auslieferungs-PIN über Bluetooth auslesbar war. Betroffen seien laut DaheimLaden rund 25 Geräte gewesen, behoben binnen 24 Stunden nach der ADAC-Meldung vom 12.11.2025. Auf das Backend habe zu keiner Zeit jemand zugreifen können.
Beide Versionen gehören in diesen Text. Eine allein wäre unfair, egal in welche Richtung.
Und dann tippst du „Wallbox Datenschutz“ in die Suchmaschine und findest vor allem: Datenschutzerklärungen. Cookie-Hinweise von Installateuren und Stadtwerken, die zufällig das Wort Wallbox enthalten. Eine verständliche Erklärung, was deine Ladestation eigentlich an wen schickt, fand sich bei unserer Recherche am 28.09.2026 auf der ersten Ergebnisseite nicht.
Der wichtigste Punkt vorweg, weil er fast überall durcheinandergeht: Es gibt zwei komplett verschiedene Beziehungen, in denen Daten fließen können. Die eine ist Pflicht und betrifft deinen Netzbetreiber. Die andere ist freiwillig und betrifft deinen Wallbox-Hersteller.
Welche Daten sendet meine Wallbox an den Hersteller?
Das hängt fast komplett davon ab, ob du die Hersteller-App und die Cloud nutzt. Eine Wallbox ohne Internetverbindung lädt dein Auto und schickt niemandem etwas. Sobald du sie per WLAN oder LAN mit einem Konto beim Hersteller verbindest, fließen typischerweise Lade- und Gerätedaten auf dessen Server.
Kurze Einordnung, damit du weißt, wie belastbar die Liste unten ist. Ich nenne hier bewusst keine einzelne Marke mit einem konkreten Datenfeld. Für so eine Aussage bräuchte es die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Herstellers als Beleg, und die ändern sich. Die Tabelle zeigt deshalb die Kategorien, die in den Datenschutzangaben von Wallbox-Apps in Apples App Store und bei Google Play als Klasse immer wieder auftauchen. Was dein Hersteller konkret erhebt, steht in seiner Datenschutzerklärung.
| Datenart | Wann sie typischerweise anfällt | Fürs Laden nötig? |
|---|---|---|
| Ladezeiten (Start, Ende, Dauer) | Ladeverlauf in der App | nein |
| Geladene Energiemenge in kWh | Verbrauchsstatistik, Kostenübersicht | nein |
| IP-Adresse, daraus ein ungefährer Standort | bei jeder Verbindung zum Hersteller-Server | nein |
| Seriennummer, Firmware-Stand, Fehlermeldungen | Updates, Support, Fernwartung | nein |
| Name, E-Mail, teils Adresse | Nutzerkonto in der App | nein |
| WLAN-Name und WLAN-Passwort | bei der Einrichtung, gespeichert auf dem Gerät | nur für den Online-Betrieb |
| RFID-Kartennummern | Zugangsschutz, getrennte Abrechnung | nein |
| Fahrzeugdaten | falls du Auto und App koppelst | nein |
Einzeln wirkt keine dieser Zeilen dramatisch. Zusammen ergeben sie aber ein ziemlich genaues Bild. Wann du abends heimkommst. Wie viel du fährst. Ob du gerade im Urlaub bist, weil drei Wochen lang nichts geladen wurde.
Das ist meine Lesart der Kategorien, keine Behauptung, dass ein bestimmter Hersteller genau so ein Profil anlegt. Aber es erklärt, warum Wallbox-Datenschutz mehr ist als ein Häkchen bei der Einrichtung.
Was macht die Wallbox-App mit deinen Ladedaten?
Meist das, was in der Datenschutzerklärung steht: Ladehistorie anzeigen, Updates ausspielen, Support leisten. Ob die Daten zusätzlich ausgewertet oder an Dienstleister weitergegeben werden, steht ebenfalls dort. Diesen Abschnitt liest fast niemand.
Die Verbraucherzentrale rät bei Apps generell, Berechtigungen wie den Standortzugriff nur zu erlauben, wenn die Funktion sie wirklich braucht. Bei einer Wallbox-App ist das eine interessante Frage. Die Wallbox hängt fest an deiner Hauswand. Wozu sollte die App wissen, wo dein Handy gerade ist?
Fairerweise gibt's einen harmlosen Grund, den viele nicht kennen. Ältere Android-Versionen verlangen für die Bluetooth-Suche technisch eine Standortberechtigung, auch wenn die App gar keinen Standort auswertet. Richtet deine App die Wallbox per Bluetooth ein, kann die Abfrage also völlig legitim sein. Nach der Einrichtung kannst du sie trotzdem wieder entziehen, und in den meisten Fällen merkst du davon im Alltag nichts.
Darum geht es beim Wallbox-App-Datenschutz im Kern: nicht die Technik ist das Risiko, sondern welche Berechtigungen du beim Einrichten durchwinkst.
Muss meine Wallbox mit dem Internet verbunden sein?
Zum Laden nicht. Bei den allermeisten Modellen lädt die Wallbox dein Auto auch komplett offline, Internet braucht es erst für App-Funktionen, Fernsteuerung und Updates aus der Cloud. Was viele stattdessen im Kopf haben, ist §14a EnWG, und der verlangt keine Verbindung zu deinem Hersteller.
Ausnahmen gibt's trotzdem. Manche Geräte verlangen für die Ersteinrichtung ein Hersteller-Konto, und ohne das lässt sich zum Beispiel die Ladeleistung nicht einstellen. Das steht im Datenblatt oder in der Installationsanleitung. Ich würde es vor dem Kauf prüfen, nicht danach. Welche Modelle ganz ohne Cloud auskommen, haben wir im Beitrag „Wallbox ohne Cloud-Zwang: Diese Modelle laufen offline mit evcc und openWB“ zusammengestellt.
Pflicht oder Kür: §14a EnWG gegen Hersteller-Cloud
Seit dem 01.01.2024 gilt §14a EnWG. Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW, also auch die meisten Wallboxen, darf der Netzbetreiber bei Engpässen zeitweise drosseln, laut Bundesnetzagentur nie unter 4,2 kW und nie bis zur Abschaltung. Der Befehl kommt über das intelligente Messsystem, entweder direkt ans Gerät oder über ein Energiemanagementsystem. Wie das Netzdimmen im Detail funktioniert und was es für deine Stromrechnung heißt, steht in unserem Beitrag „§14a EnWG: Was das Netzdimmen 2026 für deine Wallbox bedeutet“. Hier reicht der Kern.
Der Kern ist interessant. Auf der Informationsseite der Bundesnetzagentur (abgerufen am 28.09.2026) geht es durchgehend um Leistung: wie viel, wann, wie lange. Einen eigenen Abschnitt zu Datenschutz, Speicherfristen oder einer Weiterverwendung deiner Ladedaten gibt es dort nicht, weil das schlicht nicht der Zweck dieses Kanals ist.
Heißt das, beim Netzbetreiber kommt gar nichts an? So weit würde ich nicht gehen. Dein Smart Meter übermittelt Messwerte an deinen Messstellenbetreiber, und dafür gibt's mit dem Messstellenbetriebsgesetz eigene Regeln. Das ist aber ein Zählerthema. Zu deinem Wallbox-Hersteller führt im Normalfall keiner dieser Wege.
| Netzbetreiber (§14a EnWG) | Wallbox-Hersteller (App und Cloud) | |
|---|---|---|
| Grundlage | Gesetz, Pflicht für neue Geräte über 4,2 kW | dein Nutzerkonto, deine Einwilligung |
| Was passiert | Leistung wird zeitweise begrenzt, nie unter 4,2 kW | Ladehistorie, Gerätedaten, Kontodaten liegen auf Hersteller-Servern |
| Übertragungsweg | intelligentes Messsystem | WLAN oder LAN ins Internet |
| Kannst du es abschalten? | nein, wenn die Wallbox unter §14a fällt | meistens ja |
| Dein Hebel | Anmeldung und Vertrag mit dem Netzbetreiber | Auskunft, Löschung, lokale Steuerung |
Das ist die wichtigste Unterscheidung beim Thema überhaupt. Wer beides in einen Topf wirft, gibt entweder zu früh auf oder ärgert sich über den Falschen.
Was hat der ADAC bei DaheimLaden gefunden?
Kurz gesagt: eine Sicherheitslücke in einer Firmware-Variante, die ADAC-Tester im Herbst 2025 entdeckten und die zur schlechtesten Note im Feld führte. Der Hersteller bestätigt ein Problem, beschreibt es aber deutlich kleiner.
Getestet hat der ADAC laut Pressemitteilung vom 11.12.2025 zwölf eichrechtskonforme Wallboxen für Dienstwagen, mit Prüfungen zur elektrischen Sicherheit, zur Ladefunktion und einem eigenen IT-Sicherheitscheck. Testsieger laut ADAC (11.12.2025) wurde die KEBA KeContact P40 mit der Note 1,6. Die DaheimLader Business landete im selben Test mit 5,0 auf dem letzten Platz. Der ADAC hat seine Befunde außerdem an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet.
So stehen die beiden Darstellungen nebeneinander:
| Punkt | ADAC (Test vom 11.12.2025) | DaheimLaden (Stellungnahme, 2025) |
|---|---|---|
| Was war auslesbar? | Admin-Passwörter per Bluetooth, WLAN-Zugangsdaten der Kunden | Auslieferungs-PIN per Bluetooth, dazu unbefugter Zugriff auf Dateisystem und Update-Server |
| Wie viele Geräte? | keine Angabe | rund 25 Geräte aus den Produktionschargen Oktober und November 2025 |
| Backend betroffen? | keine Angabe | nein, kein Zugriff auf das Click2Charge-OCPP-Backend |
| Behebung | keine Angabe | innerhalb von 24 Stunden nach der ADAC-Meldung vom 12.11.2025 |
| Gesamtnote | 5,0 „mangelhaft“ | keine eigene Bewertung |
Die Zahlen zu Geräteanzahl und Reparaturzeit sind Angaben des Herstellers, unabhängig überprüft hat sie niemand, den ich zitieren könnte. Geschäftsführer Stephan Schwebe beschreibt den Test in der Stellungnahme als Hilfe, die eigenen IT-Sicherheitsstandards weiter auszubauen. Das klingt nach Schadensbegrenzung. Ist aber trotzdem die richtige Reaktion.
Was ich aus dem Fall mitnehme? Nicht, dass vernetzte Wallboxen grundsätzlich unsicher wären. Bei den übrigen elf Geräten im selben Test meldete der ADAC keine vergleichbaren IT-Sicherheitsbefunde. Das Problem war ein Fehler in einer Produktlinie, nicht die Vernetzung an sich.
Kleine Randnotiz, weil sie gut zeigt, wie sehr es auf den Zweck ankommt. Der ADAC-Test drehte sich um Dienstwagen-Wallboxen, bei denen eine eichrechtskonforme, auf die Kilowattstunde genaue Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber der ganze Sinn ist. Bei diesen Geräten ist Datenübertragung ein Feature, das der Nutzer ausdrücklich will. Wallbox-Datenschutz heißt dann nicht „keine Daten“, sondern: die richtigen Daten, an die richtige Stelle, gut geschützt.
Für deine private Wallbox ergeben sich daraus ein paar unspektakuläre Gewohnheiten. Firmware-Updates einspielen, sobald der Hersteller sie anbietet. Das Standard-Passwort oder die Werks-PIN ändern, wo das möglich ist. Und wenn dein Router es kann, hängen Wallbox und andere Smart-Home-Geräte in einem eigenen WLAN, getrennt von Laptop und Handy.
Wer kann sehen, wann und wo ich mein E-Auto lade?
Grundsätzlich jeder, der Zugriff auf die Server hat, auf denen deine Ladedaten liegen: der Hersteller, seine technischen Dienstleister und im schlechtesten Fall Unbefugte nach einem Datenleck. Beim Auto selbst ist das Thema übrigens noch größer als bei der Wallbox.
Wie real das ist, zeigte das VW-Datenleck. Laut ADAC-Bericht vom Dezember 2024 waren Nutzungsdaten von rund 800.000 E-Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda über einen ungesicherten Cloud-Speicher zugänglich. Bei etwa 460.000 davon ließ sich laut ADAC sogar der genaue Standort ablesen. Entdeckt hatte das der Chaos Computer Club im November 2024, öffentlich wurde es auf dessen Kongress in Hamburg.
Die Forscher konnten nach ADAC-Bericht einzelne Fahrzeuge sogar Vorstandsmitgliedern von DAX-Konzernen zuordnen. Volkswagen erklärte, die Daten seien pseudonymisiert gewesen und nur mit erheblichem Aufwand erreichbar. Der ADAC selbst bezeichnet moderne E-Autos als Datenzentralen und spricht sich dafür aus, dass Fahrzeugdaten besser von unabhängiger Stelle verwaltet werden.
Das war kein Wallbox-Fall. Aber es zeigt, was aus harmlos klingenden Lade- und Standortdaten werden kann, wenn sie in der falschen Cloud liegen. Wallbox-App und Auto-App zusammen wissen ziemlich viel über deinen Alltag.
Die Frage, welche Daten dein Auto beim Laden sammelt, gehört zum Wallbox-Datenschutz ebenso dazu wie die Frage, was die Wallbox selbst nach Hause funkt.
Darf mein Vermieter oder Arbeitgeber die Ladedaten meiner Wallbox einsehen?
Nach meiner Einschätzung nur in dem Umfang, den er für einen berechtigten Zweck braucht, meistens die Abrechnung des Ladestroms. Welche Daten das sind, sollte im Mietvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder in der Dienstwagenregelung stehen. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Absatz nicht.
Zwei Dinge helfen dir trotzdem sofort. Die DSGVO kennt den Grundsatz der Datenminimierung: Es sollen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie für den Zweck nötig sind. Und dein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gilt gegenüber Vermieter und Arbeitgeber genauso wie gegenüber einem Hersteller. Wie so eine Anfrage aussieht, steht direkt im nächsten Abschnitt.
Wie fordere ich meine Daten beim Wallbox-Hersteller an?
Mit einer formlosen E-Mail an den Hersteller. Nach Art. 15 DSGVO muss er dir laut Verbraucherzentrale unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats. Die erste Kopie deiner Daten ist kostenlos.
Für deinen Wallbox-Datenschutz ist das der Teil, den ich für den nützlichsten halte, weil er aus einem vagen Unbehagen eine konkrete Antwort macht. So läuft's ab:
- Den richtigen Empfänger finden. In der Datenschutzerklärung der App steht, wer der „Verantwortliche“ ist. Oft gibt's dort auch einen Datenschutzbeauftragten mit eigener E-Mail-Adresse, die ist meist die schnellere Wahl.
- Die Anfrage schreiben. Eine bestimmte Form brauchst du nicht, eine Begründung auch nicht. Die Verbraucherzentrale stellt einen Musterbrief für die Auskunft nach Art. 15 DSGVO bereit, den du fast wörtlich übernehmen kannst.
- Damit der Hersteller dich zuordnen kann, gehören die E-Mail-Adresse deines App-Kontos und die Seriennummer der Wallbox in die Nachricht.
- Nach dem Richtigen fragen. Art. 15 gibt dir Anspruch auf mehr als nur die Rohdaten: Zwecke der Verarbeitung, Empfänger, Speicherdauer und die Herkunft der Daten. Diese Punkte verraten, ob deine Ladehistorie irgendwo weitergereicht wird.
- Die Frist notieren. Anfragedatum plus ein Monat. Bei komplexen Anfragen darf der Hersteller laut Verbraucherzentrale um bis zu zwei weitere Monate verlängern, muss dir das aber innerhalb der ersten Frist mitteilen.
- Löschung nach Art. 17 DSGVO kannst du im selben Schreiben oder separat verlangen. Rechne damit, dass nicht alles verschwindet: Rechnungsdaten zum Beispiel muss ein Unternehmen oft gesetzlich aufbewahren. Und nur das App-Konto zu kündigen, ist nicht dasselbe wie ein Löschantrag.
- Kommt nach Fristablauf nichts, bleibt die Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde deines Bundeslands.
Wer lieber mit einem kurzen eigenen Text startet, kann sich an so etwas orientieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte gemäß Art. 15 DSGVO um Auskunft, ob Sie personenbezogene Daten zu meiner Person verarbeiten, und falls ja, um eine Kopie dieser Daten sowie Angaben zu Zwecken, Empfängern, Speicherdauer und Herkunft. Mein App-Konto läuft unter [E-Mail-Adresse], die Seriennummer meiner Wallbox lautet [Seriennummer].
Mit freundlichen Grüßen
Die eckigen Klammern ersetzt du natürlich durch deine eigenen Angaben. Mehr braucht's nicht.
Geht Laden auch ganz ohne Hersteller-Cloud?
Ja, das geht. Mit einer lokal ansteuerbaren Wallbox und einer Software wie evcc, openWB oder Home Assistant bleiben deine Ladedaten in deinem Heimnetz, statt auf den Servern des Herstellers zu landen.
evcc ist ein Open-Source-Projekt, das auf einem kleinen Rechner bei dir zu Hause läuft und sich auf der eigenen Website ausdrücklich gegen den Umweg über Cloud-Dienste positioniert. Die meisten installieren evcc allerdings aus einem ganz anderen Grund: PV-Überschussladen, also das Auto bevorzugt mit Solarstrom vom eigenen Dach zu laden. Dass die Ladedaten dabei zu Hause bleiben, ist für viele eher ein netter Nebeneffekt.
Ich finde, das ist eigentlich das stärkere Argument. Klar spart PV-Überschussladen Geld. Aber die Frage, wer deine Ladehistorie der nächsten zehn Jahre speichert, beantwortest du mit so einem Setup gleich mit, und zwar zu deinen Gunsten.
Ganz ohne Aufwand ist das nicht. Du brauchst einen Rechner, der dauerhaft läuft (ein Raspberry Pi reicht meist), und etwas Geduld bei der Einrichtung. Wer mit Begriffen wie Modbus oder lokaler API nichts anfangen kann, sollte sich eher einen Elektriker oder einen technikaffinen Bekannten dazuholen. Die Einrichtung im Detail steht im Beitrag „Wallbox ohne Cloud-Zwang: Diese Modelle laufen offline mit evcc und openWB“.
Welche Hardware passt? Die drei Modelle unten lassen sich lokal ansteuern, ohne dass du zwingend die Hersteller-Cloud brauchst. Prüf vor dem Kauf trotzdem die aktuelle Geräteliste von evcc oder openWB, weil sich Firmware-Stände und Unterstützung ändern können.
| Modell | Leistung | Kabel | Preis (Amazon.de, Stand: 28.09.2026) | Amazon-Bewertung (Stand: 28.09.2026) |
|---|---|---|---|---|
| HEIDELBERG Wallbox Energy Control Plus | 11 kW | 7,5 m, fest | ca. 412 € | 4,7 von 5 (189 Bewertungen) |
| go-e Charger Gemini | 11 kW | keine Angabe | ca. 645 € | 4,8 von 5 (61 Bewertungen) |
| go-e Charger Gemini Flex | 22 kW | keine Angabe | ca. 612 € | 4,6 von 5 (53 Bewertungen) |
Kurios am Rande: Zum Stichtag war die 22-kW-Variante günstiger als die 11-kW-Version. Preise bei Amazon schwanken, das kann nächste Woche schon wieder anders aussehen.
11 kW mit festem Kabel
Die HEIDELBERG Wallbox 11 kW Energy Control Plus ist die günstigste der drei und die einzige mit fest angeschlagenem Kabel, laut Produktbezeichnung 7,5 m lang. Soweit ich die Herstellerunterlagen verstehe, wird diese Heidelberg-Reihe über eine kabelgebundene Modbus-Schnittstelle angebunden statt über eine Hersteller-Cloud. Weniger bequem als eine App, aber darum geht's hier.
11 kW laufen an jedem normalen Drei-Phasen-Hausanschluss. Beim Netzbetreiber anmelden musst du die Wallbox trotzdem, und als Gerät über 4,2 kW fällt sie laut Bundesnetzagentur unter §14a EnWG. Mit dem Datenschutz beim Hersteller hat das, siehe oben, nichts zu tun.
HEIDELBERG Wallbox 11 kW Energy Control Plus
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11 oder 22 kW von go-e
Die go-e Charger Gemini 11 kW und die go-e Charger Gemini Flex 22 kW Wallbox (stationär und mobil) kommen vom österreichischen Hersteller go-e, der eine lokale Schnittstelle öffentlich dokumentiert. Du kannst beide Geräte also mit App und Cloud nutzen oder eben lokal über evcc steuern, die Wahl liegt bei dir. Die Flex ist die mobile Variante, die du auch mitnehmen kannst.
Bei 22 kW gilt: Dafür brauchst du die ausdrückliche Zustimmung deines Netzbetreibers, und es lohnt sich nur, wenn dein Auto so viel Wechselstrom überhaupt aufnehmen kann. Für die meisten Haushalte reichen 11 kW. go-e-Geräte gibt's übrigens nicht nur bei Amazon, sondern auch bei Fachhändlern wie Energielösung oder The Mobility House.
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Meine ehrliche Einschätzung zum Wallbox-Datenschutz
Ich halte die meisten Wallboxen nicht für Datenkraken. Ich halte aber auch wenig davon, einer App jahrelang die komplette Ladehistorie zu überlassen, nur weil die Einrichtung per QR-Code so bequem war.
Wenn du nur eine Sache aus diesem Text mitnimmst, dann die Auskunftsanfrage. Ein paar Minuten Aufwand, danach weißt du es, statt zu raten. Falls die Antwort dir nicht gefällt, weißt du jetzt, dass es mit lokaler Steuerung auch anders geht.
Was unabhängig von jeder Wallbox für dich gilt: die THG-Quote. Die holst du dir als E-Auto-Besitzer jedes Jahr separat, egal welche Wallbox an deiner Wand hängt, und unser THG-Quote-Vergleich zeigt die Anbieter nebeneinander. Kleiner Datenschutz-Hinweis auch dort, der Vollständigkeit halber: Für die Quote lädst du deinen Fahrzeugschein beim Anbieter hoch. Ein Blick in dessen Datenschutzerklärung schadet also auch da nicht.
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Häufig gestellte Fragen
Muss meine Wallbox wegen §14a EnWG Daten an den Netzbetreiber senden?
Nicht im Sinne einer Ladehistorie. §14a EnWG verlangt, dass der Netzbetreiber neue Wallboxen über 4,2 kW zeitweise drosseln kann, laut Bundesnetzagentur (Regelung seit 01.01.2024) nie unter 4,2 kW. Das Signal läuft über das intelligente Messsystem. Mit der App oder Cloud deines Wallbox-Herstellers hat das nichts zu tun.
Funktioniert eine Wallbox auch ohne Internet?
Bei den allermeisten Modellen ja. Laden klappt offline, nur App-Funktionen, Fernsteuerung und Cloud-Updates fallen weg. Manche Geräte verlangen für die Ersteinrichtung allerdings ein Hersteller-Konto. Das steht im Datenblatt oder in der Anleitung und lohnt sich vor dem Kauf zu prüfen.
Welche Daten sammelt eine Wallbox-App typischerweise?
Typisch sind Ladezeiten, geladene Energiemenge, die IP-Adresse und damit ein ungefährer Standort, Gerätedaten wie Seriennummer und Firmware-Stand sowie deine Kontodaten. Bei der Einrichtung speichert das Gerät außerdem deine WLAN-Zugangsdaten. Was dein Hersteller konkret erhebt, steht in seiner Datenschutzerklärung.
Wie schnell muss ein Wallbox-Hersteller auf eine DSGVO-Auskunft antworten?
Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, so fasst es die Verbraucherzentrale zur DSGVO zusammen. Bei komplexen Anfragen ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate möglich. Die erste Kopie deiner Daten ist kostenlos, und die Anfrage braucht weder eine bestimmte Form noch eine Begründung.
Sind vernetzte Wallboxen generell unsicher?
Nein. Im ADAC-Test vom 11.12.2025 fiel mit der DaheimLader Business ein Gerät wegen IT-Sicherheitsmängeln durch, bei den übrigen elf meldete der ADAC keine vergleichbaren Befunde. Der Hersteller nennt in seiner Stellungnahme (2025) rund 25 betroffene Geräte und eine Behebung binnen 24 Stunden. Aktuelle Firmware und ein eigenes WLAN für Smart-Home-Geräte senken das Risiko trotzdem.
Darf mein Vermieter meine Ladedaten einsehen?
Nur soweit er sie für einen berechtigten Zweck braucht, meistens die Abrechnung des Ladestroms. Welche Daten das sind, sollte im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinbarung stehen. Dein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gilt auch gegenüber dem Vermieter. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Quellen
- Test vom 11.12.2025 presse.adac.de
- Stellungnahme zum ADAC-Test daheimladen.de
- Bundesnetzagentur bundesnetzagentur.de
- Verbraucherzentrale rät bei Apps generell verbraucherzentrale.de
- VW-Datenleck adac.de
- Verbraucherzentrale verbraucherzentrale.de
- Musterbrief für die Auskunft nach Art. 15 DSGVO verbraucherzentrale.de
- evcc evcc.io