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Müssen AC-Wallboxen ab 2027 Strom zurückspeisen? Was die EU-Verordnung wirklich fordert

Müssen AC-Wallboxen ab 2027 Strom zurückspeisen? Was die EU-Verordnung wirklich fordert

Stand: 18.09.2026

Die Schlagzeile geistert seit Monaten durch deutsche E-Auto-Foren: Ab 2027 müssten AC-Wallboxen Strom zurückspeisen können, sonst drohe ein Installationsverbot. Wer gerade eine Wallbox kaufen will, liest das und verschiebt die Entscheidung erst mal. Nur fordert die EU-Verordnung Wallbox Rückspeisung 2027 genau das nicht, was die Schlagzeile behauptet.

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Was die EU-Verordnung Wallbox Rückspeisung 2027 wirklich regelt

Das Dokument heißt Delegierte Verordnung (EU) 2025/656, ergänzt die AFIR-Verordnung und wurde am 18. Juni 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Laut der Einordnung von Bender muss ab dem 1. Januar 2027 jeder neu installierte oder grundlegend erneuerte AC-Ladepunkt nach Mode 3 den Standard EN ISO 15118-20:2022 beherrschen. Öffentlich wie privat.

Klingt nach viel. Ist aber eine Kommunikationsvorgabe, keine Leistungsvorgabe. Wie Puls Magazin einordnet: Wer ISO 15118-20 einhält, muss deshalb noch lange nicht bidirektional laden können.

Der Unterschied in einem Satz: Auto und Wallbox müssen sich über Rückspeisung unterhalten können. Nicht, dass sie es tun.

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Woher die Verwirrung kommt

Hier wird es kurios: In der deutschen Sprachfassung der Wallbox-Rückspeisung-Regel steckt ein Übersetzungsfehler. Aus „light-duty and heavy-duty vehicles" wurde „leichte und schwere Nutzfahrzeuge", was den Geltungsbereich fälschlich nach Flotte und Gewerbe statt Heimladepunkt aussehen lässt. electrive.net deckte den Fehler im August 2026 auf, die EU-Kommission hat ihn laut Bundesverband Neue Mobilität (BNM) bestätigt.

Andreas Varesi vom BNM bringt es auf den Punkt: „Viele Diskussionen der vergangenen Monate beruhen auf Missverständnissen oder fehlerhaften Formulierungen in der deutschen Übersetzung der Delegierten Verordnung."

Wenn ein Branchenverband eine eigene Klarstellung veröffentlichen muss, liegt das Problem nicht beim Leser.

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Drei Regeln, die ständig durcheinandergeraten

Was Wann Rechtlicher Status
ISO 15118-20 für neu installierte AC-Ladepunkte (Delegierte Verordnung (EU) 2025/656) ab 01.01.2027 geltendes EU-Recht
Wegfall des Netzentgelts auf Strom, der aus E-Autos zurück ins Netz fließt seit Januar 2026 nationale deutsche Regel, keine EU-Vorgabe (ADAC)
V2G-Pflicht für neue E-Autos Vorschlag angekündigt bis Ende 2027, Zielhorizont Fahrzeuge ab 2030 bislang nur Vorschlag im EU-Elektrifizierungsplan vom 17. Juli 2026 (heise online)

Zeile drei verschmilzt am häufigsten mit Zeile eins, betrifft aber Autos statt Wallboxen und ist noch kein geltendes Recht.

Eine letzte Abgrenzung: Der AFIR-Überblick hier auf Ladenest beschreibt die Ladeinfrastruktur-Regeln im Großen, die Delegierte Verordnung 2025/656 ist der schmale technische Zusatz darunter, der als einziger private Ladepunkte nennt.

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Was das für dich als Wallbox-Käufer heißt

Für bereits installierte Wallboxen ändert sich nichts. Die Vorgabe greift bei Neuinstallation und grundlegender Erneuerung, nicht rückwirkend.

Installierst du ab 2027 neu, bekommst du automatisch einen Ladepunkt, der ISO 15118-20 spricht. Ob der dann auch wirklich Strom zurückschieben kann, bleibt eine getrennte Kaufentscheidung und hängt an Fahrzeug, Zähler und noch nicht finalen Anschlussregeln wie VDE-AR-N 4105.

Die Hardware existiert übrigens längst, ganz ohne Zwang aus Brüssel: BMW will die bidirektionale Wallbox Professional ab Ende 2026 in Deutschland ausliefern. Fährst du schon ein E-Auto, lohnt sich unabhängig davon ein Blick auf die THG-Quote: bis zu 390 € im Jahr, ganz ohne Bezug zur Wallbox.

Heute entscheidest du also weiter nach Ladeleistung, Kabel und Netzbetreiber-Anmeldung, nicht nach einer Rückspeisung, zu der die EU-Verordnung Wallbox Rückspeisung 2027 gar nicht verpflichtet.

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Häufig gestellte Fragen

Ist bidirektionales Laden in Deutschland erlaubt?

Ja, verboten ist es nicht. In der Praxis braucht es beim bidirektionalen Laden aber die Zustimmung des Netzbetreibers, dazu passendes Fahrzeug, passende Wallbox und Messkonzept. Seit Januar 2026 fällt immerhin kein Netzentgelt mehr auf Strom an, der aus einem E-Auto zurück ins Netz gespeist wird.

Ab wann müssen neue AC-Wallboxen rückspeisefähig sein?

Gar nicht. Es gibt keine Frist, ab der eine AC-Wallbox physisch rückspeisen können muss. Ab 2027 müssen neu installierte AC-Ladepunkte nach Mode 3 nur ISO 15118-20 unterstützen, die Voraussetzung für bidirektionales Laden, nicht die Pflicht dazu.

Betrifft die neue EU-Vorgabe auch bestehende Wallboxen?

Nein. Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/656 gilt für Ladepunkte, die ab dem 1. Januar 2027 neu installiert oder grundlegend erneuert werden. Eine bereits montierte Wallbox musst du weder nachrüsten noch austauschen, eine Nachrüstpflicht kennt die Verordnung nicht.

Wann kommt bidirektionales Laden in Deutschland flächendeckend?

Ein belastbares Datum gibt es nicht. Der BNM rechnet mit einem Marktfenster 2028 bis 2029, einzelne Angebote wie von BMW und E.ON starten aber schon ab Ende 2026.

Quellen

  1. Bender bender.de
  2. Puls Magazin dmt-puls.de
  3. electrive.net electrive.net
  4. BNM b-nm.de
  5. ADAC adac.de
  6. heise online heise.de
  7. BMW press.bmwgroup.com

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