THG-Quote Frist 31. Oktober: Warum Anbieter früher schließen
Stand: 28.09.2026
Wer gerade „THG-Quote Frist 31. Oktober“ googelt, liest fast überall dasselbe: bis Ende Oktober anmelden, sonst ist die THG-Prämie 2026 weg. Noch am 25. September 2026 berichtete VISION mobility über die HUK-Coburg-Frist zum 31. Oktober, ohne den 15. November auch nur zu erwähnen. Falsch ist's nicht. Aber es ist die halbe Geschichte, und die andere Hälfte entscheidet, ob du noch etwas retten kannst, wenn dein Anbieter schon zu hat.
31. Oktober: Annahmeschluss vieler Anbieter
15. November: gesetzliche Frist (§ 7 BImSchV)
THG-Quote Frist 31. Oktober oder 15. November: Welches Datum zählt für 2026?
Der 15. November. Das stammt direkt aus dem FAQ des Umweltbundesamts zur 38. BImSchV (Stand: 17.07.2025), Abschnitt F, Frage 6:
„Mitteilungen von Strommengen für nicht-öffentliches Laden, also Elektrofahrzeuge (§ 7 der 38. BImSchV), sind möglich bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres.“
Neu ist das nicht. Laut CHECK24 war eine Beantragung der Prämie für 2023 „aufgrund der gesetzlichen Antragsfrist seit 15.11.2023 nicht mehr möglich“ (abgerufen am 28.09.2026).
Kleine Randnotiz, damit du nicht stolperst: Einen 31. Oktober gibt's im UBA-FAQ tatsächlich. Bis dahin veröffentlicht das Amt jedes Jahr den Treibhausgas-Emissionswert des Stroms fürs nächste Verpflichtungsjahr (Abschnitt B, Frage 1). Mit deinem Antrag hat das nichts zu tun.
Und der 28. Februar?
Der gilt für jemand anderen. Laut demselben FAQ können Strommengen von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (§ 6 der 38. BImSchV) bis zum 28. Februar des Folgejahres gemeldet werden. Für dein E-Auto zählt § 7 und damit der 15. November. Wer auf Februar setzt, geht für 2026 leer aus. Den kompletten Ablauf zeigt unser Überblick zur THG-Quote 2026.
Warum ist die THG-Quote Frist 31. Oktober bei vielen Anbietern früher?
Weil sie Puffer brauchen. Das UBA zahlt selbst nichts aus, es bescheinigt nur Strommengen (UBA-FAQ, Abschnitt A, Frage 2). Das Geld kommt vom Anbieter, der viele Fahrzeuge bündelt und die Quote weiterverkauft.
Das THG-Quotenportal sagt offen, was vorher passiert: Anbieter müssen „die Anträge vorher prüfen, bündeln und rechtzeitig beim Umweltbundesamt einreichen“. Deshalb liege der Annahmeschluss „immer vor der gesetzlichen Frist“.
EnBW trennt beide Termine auf der eigenen Seite sauber: beantragen „spätestens bis zum 31. Oktober 2026“, während das Umweltbundesamt „Anträge nur bis zum 15. November“ annehme (abgerufen am 28.09.2026). Ehrlich gesagt ist das klarer als jede Pressemitteilung, die nur das erste Datum nennt.
Die Termine unterscheiden sich je nach Anbieter. Welcher nach dem 31. Oktober 2026 noch annimmt, konnten wir für diesen Artikel nicht sauber belegen. Deshalb steht hier bewusst kein Name.
Anbieter zu: Ist die Prämie für 2026 jetzt weg?
Nicht automatisch. Bis zum Ablauf des 15. November 2026 ist das gesetzliche Fenster offen, ein anderer Anbieter mit späterem Annahmeschluss kann deinen Antrag grundsätzlich noch einreichen. Schon angemeldet? Dann betrifft dich der Annahmeschluss normalerweise nicht. Er stoppt nur neue Anträge.
Nach dem 15. November ist wirklich Schluss. Laut UBA handelt es sich um „gesetzliche Fristen, die nicht zur Disposition stehen“ (Abschnitt F, Frage 7). Nachreichen im Jahr 2027? Gibt's nicht.
Was passiert nach dem Antrag mit deiner THG-Prämie 2026?
Dein Anbieter meldet die Strommenge bis zum 15. November, das UBA bescheinigt sie, dann verkauft der Anbieter die Quote und zahlt dich aus. Wie schnell, entscheidest du teilweise selbst.
Beim THG-Quotenportal gibt's 290 € Sofortauszahlung in 1 bis 3 Werktagen oder 330 € nach UBA-Zertifizierung, dafür erst nach 3 bis 6 Monaten (Stand: 28.09.2026). Die 40 € Differenz sind der Preis der Ungeduld (eigene Rechnung). EnBW und CHECK24 nennen je 350 € für ein privates E-Auto (Stand: 28.09.2026).
Mehr zum Timing steht in unserem Artikel zur THG-Quote-Auszahlung im Herbst 2026 und im Vergleich zur THG-Prämie 2026 mit Sofortauszahlung.
Was heißt das jetzt für dich?
Mein Rat ist unspektakulär: Behandle die THG-Quote Frist 31. Oktober trotzdem wie deine eigene Frist. Das Gesetz verlangt es nicht, dein Anbieter schon, und nach dem 15. November hilft dir keiner mehr. Noch ohne Anbieter? Die aktuellen Konditionen stehen im THG-Quote-Vergleich. Die Prämie für 2026 zu verschenken, nur weil zwei Daten wie eins aussahen, wäre schlicht ärgerlich.
Häufig gestellte Fragen
Ist die THG-Quote Frist 31. Oktober eine gesetzliche Frist?
Nein. Der 31. Oktober ist der Annahmeschluss, den viele THG-Anbieter selbst festlegen. Gesetzlich endet die Meldefrist für private E-Autos laut Umweltbundesamt mit Ablauf des 15. November (§ 7 der 38. BImSchV).
Was ist der Unterschied zwischen der Anbieter-Frist und der UBA-Frist bei der THG-Quote?
Die Anbieter-Frist ist eine Firmenentscheidung und liegt immer vor dem 15. November. Die UBA-Frist steht in der 38. BImSchV und gilt für alle. Verpasst du die Anbieter-Frist, bleibt vielleicht ein anderer Anbieter. Verpasst du die UBA-Frist, ist das Jahr verloren.
Kann ich die THG-Prämie 2026 im Jahr 2027 rückwirkend beantragen?
Nein. Laut Umweltbundesamt sind Meldungen nur innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich, „die nicht zur Disposition stehen“. Nach dem 15. November 2026 zählt dein E-Auto erst wieder fürs Verpflichtungsjahr 2027.
Gilt für private E-Autos nicht der 28. Februar?
Nein. Der 28. Februar des Folgejahres gilt laut Umweltbundesamt für Strommengen von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (§ 6 der 38. BImSchV). Für dein E-Auto zählt § 7 und damit der 15. November.